Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Anbieterin der Cloud-Lösung Winfire (nachfolgend “Anbieterin”) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend “Kunde”). Sie gelten für sämtliche Cloud-Dienstleistungen, Software-as-a-Service (SaaS)-Leistungen, Support- und Schulungsangebote rund um Winfire, wie sie auf der Website der Anbieterin beschrieben sind.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn sie von der Anbieterin ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungsgegenstand
Die Anbieterin stellt dem Kunden die Cloud-Lösung Winfire zur Verfügung. Winfire dient der administrativen und sportlichen Abwicklung des Schiessbetriebs, insbesondere im privaten und militärischen Schiesssport, unter Berücksichtigung der gängigen Schweizer Vorschriften sowie relevanter ISSF-Vorgaben.
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf der Website der Anbieterin sowie aus allfälligen individuellen Vereinbarungen. Die Anbieterin ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu aktualisieren oder funktional anzupassen, sofern der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande durch: – schriftliche Annahme einer Offerte der Anbieterin oder – Registrierung und Nutzung der Cloud-Lösung Winfire durch den Kunden.
Mit Vertragsabschluss anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich.
4. Nutzungsrechte
Die Anbieterin räumt dem Kunden ein Einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragsdauer (Anlassdauer oder Funktionslizenzen) beschränktes Recht ein, Winfire gemäss diesen AGB zu nutzen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu verändern, zu dekompilieren oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich: – die Cloud-Lösung nur gemäss Gesetz, diesen AGB und den vorgesehenen Zwecken zu nutzen – seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln – für eine geeignete technische Infrastruktur (Internet, Endgeräte, Scanner, Schiessanlagen-Anbindung) selbst zu sorgen – eingegebene Daten korrekt und vollständig zu erfassen
Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der von ihm verarbeiteten Daten verantwortlich.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Abrechnung des Anlasses
Die Abrechnung des jeweiligen Anlasses erfolgt innert 7 Tagen nach Ende des Anlasses auf Basis der effektiv geschossenen und im System erfassten Stiche.
Massgebend für die Berechnung sind die im System protokollierten Nutzungsdaten.
6.2 Preis pro Stich
Die Verrechnung erfolgt gemäss folgendem nutzungsabhängigen Preismodell:
| Dienstleistung | CHF / geschossenem Stich |
| Basis Funktionen | 0.15 |
| Visualisierung (Winfire Live) | 0.05 |
| Anmeldeportal | 0.03 |
| Rangieren | 0.03 |
Die einzelnen Module werden nur verrechnet, sofern sie für den Anlass aktiviert und genutzt wurden.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
6.3 Preis Kaufmaterial
| Material | CHF (inkl Mwst) |
| Winfire Connector | 650.- |
| Barcode Scanner | 100.- |
| Etikettendrucker | 199.- |
Diese Preise sind exkl. Versand, Support oder weitere Aufwände
6.4 Preis Mietmaterial
| Material | CHF (inkl Mwst) |
| Winfire Connector | 0.15 chf / geschossenem Stich |
| Barcode Scanner | 10.- chf / pro Anlass |
| Etikettendrucker | 10.- chf / pro Anlass |
| Tablet | 10.- chf / pro Anlass |
| Mobile Internet | 30.- chf / pro Anlass |
Diese Preise sind exkl. Versand, Support oder weitere Aufwände
6.5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, zukünftige Leistungen zurückzuhalten oder den Zugang zu weiteren Anlässen zu sperren.
7. Verfügbarkeit und Wartung
Die Anbieterin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Cloud-Dienste, schuldet jedoch keine unterbruchfreie Nutzung.
Wartungsarbeiten, Updates oder störungsbedingte Unterbrechungen können jederzeit erfolgen. Die Anbieterin informiert, soweit möglich, vorgängig über geplante Wartungen.
8. Support und Schulung
Support- und Schulungsleistungen werden gemäss separater Vereinbarung oder gemäss Leistungsbeschreibung erbracht. Umfang, Reaktionszeiten und allfällige Kosten ergeben sich aus dem vereinbarten Supportmodell.
8.1 Kosten
| Art | Beschreibung | |
| IT-Consulting | Allgemeine IT-Beratung und Erarbeitung von kompl. Lösungen für den Kunden. Produktberatung und Schulung | 180.- chf/h |
| IT-Support Basic | Hilfestellung bei technischen Problemen im Zusammenhang mit Winfire 5. | 150.- chf/h |
| Fahrkosten für vor Ort Einsatz | Sollten die oberen Dienstleistungen vor Ort geleistet werden, fallen noch die Reisekosten an | 150.- chf/hpro angerissene Stunde |
9. Haftung
Die Anbieterin haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vom Kunden im entsprechenden Vertragsjahr bezahlten Betrag begrenzt.
10. Datenschutz
Die Anbieterin bearbeitet Personendaten gemäss den anwendbaren Datenschutzgesetzen der Schweiz.
Details zur Datenbearbeitung, Aufbewahrung und Sicherheit sind in der Datenschutzerklärung der Anbieterin geregelt, welche integrierender Bestandteil dieser AGB ist.
Transitive Datenschutzerklärungen (SAT-Admin) muss der Kunde selbst einhalten.
11. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird für die Dauer der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung abgeschlossen.
Die Vertragsdauer beginnt mit der Bereitstellung der Cloud-Lösung für den Anlass und endet mit dem Abschluss aller administrativen Aufgaben, welche in direktem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen. Dazu zählen insbesondere die Erfassung, Verarbeitung, Auswertung sowie Abrechnung der Resultate.
Nach Abschluss dieser administrativen Aufgaben ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang zur Cloud-Lösung einzuschränken oder zu deaktivieren, sofern keine weiterführende vertragliche Vereinbarung besteht.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
12. Änderungen der AGB
Die Anbieterin behält sich vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert 30 Tagen, gelten die Änderungen als genehmigt.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Boswil AG, soweit gesetzlich zulässig.
13.1 Erstellung des Anlasses, Testpflicht und Produktionsfreigabe
13.1.1 Erstellung gemäss Schiessplan
Der Anlass wird durch die Anbieterin oder durch den Kunden gemäss dem vom Kunden gelieferten und freigegebenen Schiessplan im System erfasst und konfiguriert. Für die inhaltliche Richtigkeit des Schiessplans (Stiche, Kategorien, Rangeure, Abrechnungslogik, Spezialreglemente, Dokumente etc.) ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich.
13.1.2 Testumgebung und Mitwirkungspflicht
Dem Kunden wird vor der produktiven Nutzung eine Testumgebung als Testphase zur Verfügung gestellt.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Funktionen, Stiche, Auswertungen, Ranglisten, Abrechnungen sowie exportspezifische Anforderungen vollständig zu testen und allfällige Fehler oder Abweichungen unverzüglich schriftlich (Email) zu melden.
Unterlässt der Kunde diese Prüfung oder erfolgt keine fristgerechte Meldung von erkennbaren Fehlern, gelten Konfiguration und Anlass als akzeptiert.
13.1.3 Good To Go und Produktionsfreigabe
Mit der ausdrücklichen oder konkludenten Freigabe zur produktiven Nutzung („Good To Go“) gilt der Anlass als abgenommen.
Fehler können auch nach Produktionsfreigabe gemeldet werden. Die Anbieterin behebt gemeldete Fehler im Rahmen der technischen Möglichkeiten und gemäss vereinbartem Supportmodell.
Eine Haftung für wirtschaftliche Schäden, Ertragsausfälle, Mehraufwand oder sonstige indirekte Schäden, welche auf nicht entdeckte oder nicht gemeldete Fehler vor Produktionsfreigabe zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13.2 Softwarestände der Schiessanlagen
Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, an den von Winfire unterstützten Schiessanlagen während mindestens 7 Tagen vor Beginn des Anlasses keine Software-Updates, Versionswechsel oder systemrelevanten Änderungen vorzunehmen.
Werden dennoch kurzfristige Änderungen, Updates oder Konfigurationsanpassungen an der zugrundeliegenden Schiessanlage vorgenommen, welche zu Inkompatibilitäten mit Winfire führen, übernimmt die CodingFarm GmbH keine Haftung für daraus entstehende Funktionsstörungen, Unterbrüche, Datenabweichungen oder wirtschaftliche Schäden.
Die Verantwortung für die Stabilität und den kompatiblen Softwarestand der eingesetzten Schiessanlagen liegt ausschliesslich bei der Kundin bzw. beim Kunden.
14. Service Level Agreement (SLA)
14.1 Verfügbarkeit
Die Anbieterin garantiert für die Winfire Cloud-Dienste eine jährliche durchschnittliche Systemverfügbarkeit von 99 %.
Davon ausgenommen sind geplante Wartungsfenster, sicherheitsrelevante Updates, Ereignisse höherer Gewalt sowie Störungen ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin (insbesondere Netzausfälle, Probleme bei Drittanbietern oder beim Internetzugang der des Kunden).
14.2 Internetzugang und Anschlussqualität
Für eine stabile und ausreichend dimensionierte Internetverbindung am Veranstaltungsort ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die gewählte Anschlussqualität (Bandbreite, Stabilität, Redundanz) den Anforderungen des jeweiligen Anlasses entspricht.
Kommt es aufgrund ungenügender, falsch dimensionierter oder instabiler Internetverbindungen zu Unterbrüchen, Verzögerungen oder Aussetzern im Schiessbetrieb, übernimmt die Anbieterin keinerlei Haftung für daraus entstehende Störungen oder wirtschaftliche Schäden.
14.3 Wartung
Geplante Wartungsarbeiten werden frühzeitig angekündigt.
Wartungsfenster werden grundsätzlich nicht während laufenden, angemeldeten Anlässen durchgeführt. Die Anbieterin plant Wartungen ausserhalb der gemeldeten Veranstaltungszeiten.
Vorbehalten bleiben sicherheitskritische Eingriffe oder Notfallmassnahmen, welche zur Stabilität oder Sicherheit der Systeme zwingend erforderlich sind.
14.4 Support
Supportleistungen werden gemäss vereinbartem Supportmodell erbracht. Anfragen erfolgen per E-Mail oder Ticketsystem. Reaktionszeiten richten sich nach Dringlichkeit und vereinbarter Supportstufe.
Ein Anspruch auf sofortige Fehlerbehebung besteht nicht.
14.5 Hotline-Support bei Anlässen
Ein telefonischer Hotline-Support während eines Anlasses ist ausschliesslich bei vorgängiger Anmeldung und schriftlicher Bestätigung durch die Anbieterin verfügbar.
Der Hotline-Support ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Grösse und Komplexität des jeweiligen Anlasses, insbesondere nach Anzahl Teilnehmenden, Anzahl Schiessanlagen, Dauer des Anlasses sowie dem gewünschten Unterstützungsumfang.
Die konkreten Kosten werden vorgängig schriftlich vereinbart oder gemäss separater Preisliste in Rechnung gestellt.
Ohne vorgängige Anmeldung und Vereinbarung besteht kein Anspruch auf telefonischen Support während des laufenden Schiessbetriebes.
15. Datenschutz (DSG)
15.1 Anwendbares Recht
Die Anbieterin bearbeitet Personendaten gemäss dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie den dazugehörigen Verordnungen.
15.2 Nutzung von SAT-Admin Daten
Sofern im Rahmen eines Anlasses Schützendaten aus der SAT-Admin Datenbank verwendet oder importiert werden, erfolgt dies ausschliesslich auf Verantwortung des Kunden.
Mit Annahme dieser AGB bestätigt der Kunde, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben, Nutzungsbedingungen und Weisungen im Zusammenhang mit der SAT-Admin Datenbank einzuhalten.
Der Kunde bestätigt zudem, dass alle erforderlichen Bewilligungen, Vereinbarungen und Dokumente gegenüber den zuständigen Stellen ordnungsgemäss eingeholt und eingereicht wurden.
Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für Verstösse gegen Datenschutzbestimmungen oder Nutzungsauflagen der SAT-Admin Datenbank, welche durch den Kunden verursacht werden.
15.3 Rollenverteilung
Bearbeitet werden ausschliesslich jene Personendaten, welche für den Betrieb von Winfire und die Durchführung des jeweiligen Anlasses erforderlich sind (z. B. Namen, Vereinszugehörigkeit, Resultate, Abrechnungsdaten).
15.4 Datensicherheit
Die Anbieterin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Personendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch. Dazu zählen insbesondere Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung sowie regelmässige Datensicherungen.
15.5 Datenaufbewahrung und Löschung
Nach Abschluss des Anlasses und Beendigung des Vertrages werden die Daten gemäss gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert oder auf Wunsch der Kundin bzw. des Kunden gelöscht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
15.6 Unterauftragsbearbeiter
Die Anbieterin ist berechtigt, Unterauftragsbearbeiter einzusetzen, sofern diese die Anforderungen des DSG einhalten.
16. Geltungsdauer der AGB
Diese AGB gelten ausschliesslich für den jeweils laufenden, vertraglich definierten Anlass.
Mit Abschluss aller administrativen Aufgaben gemäss Ziffer 11 enden sowohl der Vertrag als auch die Anwendbarkeit dieser AGB automatisch, sofern keine neue vertragliche Vereinbarung für einen weiteren Anlass abgeschlossen wird.
Für jeden neuen Anlass ist eine erneute vertragliche Grundlage massgebend.
Schussabrechnung und weitere mögliche Dienstleistungen werden auf Basis von 1 Jahres Abschlüssen gemietet. Eine Kündigung muss 1 Monat vor Ablauf bei der Anbieter Eingegangen sein (Poststempel). Ohne Kündigung wird der Dienst um ein weiteres Jahr verlängert.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.